- Dazu gehören:
- Beratungen im psychosozialen Bereich, die den Grundsätzen der Lebens- und Sozialberatung entsprechen.
- Praktika, die im Rahmen der Ausbildung absolviert wurden.
- Leitung oder Assistenz bei psychosozialen Seminaren.
- Vor und Nachbereitung der Leitung oder Assistenz psychosozialer Seminare
- Supervidierte Beratungseinheiten.
- Einzel- und Gruppensupervision
- Peergruppen
- Nicht dazu gehören:
- Einzelselbsterfahrung im Ausmaß von mindestens 30h (ist separat nachzuweisen)
- Tätigkeiten, die rein medizinischen, therapeutischen oder diagnostischen Charakter haben (z.B. Psychotherapie oder medizinische Beratung).
- Verwaltungsarbeiten oder rein organisatorische Tätigkeiten.
- Beratungstätigkeiten ohne direkten Bezug zum psychosozialen Feld.
- Wieviele Stunden brauche ich insgesamt?
- Nach der alten Verordnung sind mindestens 750 Stunden fachliche Tätigkeit nachzuweisen, wobei diese durch Gruppen- und Einzelsupervision, und protokollierte & supervidierte Beratungen, Praktika, Peergruppen, Leitung und fachliche Assistenz und deren Vor- und Nachbereitung erfüllt werden können.
- Was zählt alles zur fachlichen Tätigkeit?
- Einzel- oder Gruppenberatungen im psychosozialen Bereich.
- Teilnahme an Peergruppen.
- Praktika in relevanten Institutionen.
- Seminare, bei denen Sie als Leiter*in oder Assistent*in tätig waren.
- Aufwand für Vor- und Nachbereitung für Seminarleitung und Assistenz
- Bereits vorhandene Selbständigkeit – Was kann ich mir bestätigen und wie kann ich mir das
bestätigen?- Tätigkeiten im Rahmen einer bestehenden Selbständigkeit können angerechnet werden, wenn sie den Anforderungen der fachlichen Tätigkeit entsprechen.
- Bestätigungen können durch Kundenreferenzen, Beratungsprotokolle oder schriftliche Nachweise (Honorarnoten, Protokolle, TN Listen) Ihrer bisherigen Tätigkeit erfolgen.
- Ich arbeite bereits im psychosozialen Feld. Was und wie kann ich das mir bestätigen lassen?
- Lassen Sie sich Ihre Tätigkeit von Ihrer Arbeitgeber*in, Supervisor*in oder Kolleg*innen schriftlich bestätigen.
- Die Bestätigungen sollten Art, Umfang und Dauer der Tätigkeit dokumentieren.
- Siehe oberstehende Liste.
- Alle fachlichen Tätigkeiten müssen zum Bereich der psychosozialen Beratung gehören. Das sind alle Arbeitsfelder für die du mit deiner Gewerbeeinreichung einreichst.
- Welche fachlichen Tätigkeiten werden von der WKO angerechnet? Coaching?
- Siehe oberstehende Liste.
- Alle fachlichen Tätigkeiten müssen zum Bereich der psychosozialen Beratung gehören. Das sind alle Arbeitsfelder für die du mit deiner Gewerbeeinreichung einreichst.