Fachliche Tätigkeit: Was? Was nicht?    

  • Dazu gehören:
    • Beratungen im psychosozialen Bereich, die den Grundsätzen der Lebens- und Sozialberatung entsprechen.
    • Praktika, die im Rahmen der Ausbildung absolviert wurden.
    • Leitung oder Assistenz bei psychosozialen Seminaren.
    • Vor und Nachbereitung der Leitung oder Assistenz psychosozialer Seminare
    • Supervidierte Beratungseinheiten.
    • Einzel- und Gruppensupervision
    • Peergruppen
  • Nicht dazu gehören:
    • Einzelselbsterfahrung im Ausmaß von mindestens 30h (ist separat nachzuweisen)
    • Tätigkeiten, die rein medizinischen, therapeutischen oder diagnostischen Charakter haben (z.B. Psychotherapie oder medizinische Beratung).
    • Verwaltungsarbeiten oder rein organisatorische Tätigkeiten.
    • Beratungstätigkeiten ohne direkten Bezug zum psychosozialen Feld.
  • Wieviele Stunden brauche ich insgesamt?
    • Nach der alten Verordnung sind mindestens 750 Stunden fachliche Tätigkeit nachzuweisen, wobei diese durch Gruppen- und Einzelsupervision, und protokollierte & supervidierte Beratungen, Praktika, Peergruppen, Leitung und fachliche Assistenz und deren Vor- und Nachbereitung erfüllt werden können.
  • Was zählt alles zur fachlichen Tätigkeit?
    • Einzel- oder Gruppenberatungen im psychosozialen Bereich.
    • Teilnahme an Peergruppen.
    • Praktika in relevanten Institutionen.
    • Seminare, bei denen Sie als Leiter*in oder Assistent*in tätig waren.
    • Aufwand für Vor- und Nachbereitung für Seminarleitung und Assistenz
  • Bereits vorhandene Selbständigkeit – Was kann ich mir bestätigen und wie kann ich mir das
    bestätigen?

    • Tätigkeiten im Rahmen einer bestehenden Selbständigkeit können angerechnet werden, wenn sie den Anforderungen der fachlichen Tätigkeit entsprechen.
    • Bestätigungen können durch Kundenreferenzen, Beratungsprotokolle oder schriftliche Nachweise (Honorarnoten, Protokolle, TN Listen) Ihrer bisherigen Tätigkeit erfolgen.
  • Ich arbeite bereits im psychosozialen Feld. Was und wie kann ich das mir bestätigen lassen?
    • Lassen Sie sich Ihre Tätigkeit von Ihrer Arbeitgeber*in, Supervisor*in oder Kolleg*innen schriftlich bestätigen.
    • Die Bestätigungen sollten Art, Umfang und Dauer der Tätigkeit dokumentieren.
    • Siehe oberstehende Liste.
    • Alle fachlichen Tätigkeiten müssen zum Bereich der psychosozialen Beratung gehören. Das sind alle Arbeitsfelder für die du mit deiner Gewerbeeinreichung einreichst.
  • Welche fachlichen Tätigkeiten werden von der WKO angerechnet? Coaching?
    • Siehe oberstehende Liste.
    • Alle fachlichen Tätigkeiten müssen zum Bereich der psychosozialen Beratung gehören. Das sind alle Arbeitsfelder für die du mit deiner Gewerbeeinreichung einreichst.

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