Beratungsprotokolle: Welche Struktur? Wozu? Wie lange?    

  • Was ist eine Beratungseinheit und wie lange dauert sie?
    • Eine Beratungseinheit bezeichnet eine dokumentierte Einheit einer psychosozialen Beratung. Für die fachliche Tätigkeit im Rahmen der LSB-Ausbildung wird eine Beratungseinheit als eine anrechenbare Stunde gewertet. Die tatsächliche Dauer eines Beratungsgesprächs kann je nach Institution, Auftraggeber:in und Beratungssetting unterschiedlich festgelegt sein. Deshalb sollte im Beratungsprotokoll immer die tatsächliche Dauer der Beratung angegeben werden.
  • Was mache ich, wenn eine Beratung länger als eine Beratungseinheit dauert?
    • Dauert eine Beratung länger, sollte die tatsächliche Dauer nachvollziehbar dokumentiert werden. Für die Einreichung ist insbesondere wichtig, dass die Beratungseinheiten entsprechend den Vorgaben dokumentiert und in der Gesamtaufstellung der fachlichen Tätigkeit ausgewiesen werden. Die LSB-VO legt fest, dass eine Beratungseinheit als eine anrechenbare Stunde fachlicher Tätigkeit gilt.
  • Ich habe mit einem:einer Klient:in mehrere Themen besprochen. Ist das ein oder sind das mehrere Beratungsprozesse?
    • Werden innerhalb einer Beratungseinheit mehrere Themen angesprochen, handelt es sich grundsätzlich weiterhin um eine Beratungseinheit. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob über mehrere Termine hinweg unterschiedliche, jeweils abgeschlossene Beratungsprozesse dokumentiert werden. Für die LSB-Einreichung sind unter den mindestens 100 protokollierten Beratungseinheiten auch Prozessprotokolle über zwei abgeschlossene Beratungen vorgesehen. Entscheidend ist daher eine nachvollziehbare Dokumentation des jeweiligen Beratungsverlaufs und der Zielsetzung.
  • Muss ich für meine Beratungsprotokolle die Vorlage der WKO verwenden?
    • Die Vorlage der WKO ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Du kannst auch eine eigene Vorlage für deine Beratungsprotokolle verwenden.

      Wichtig ist, dass die Protokolle die für die fachliche Tätigkeit erforderlichen Informationen nachvollziehbar dokumentieren. Die WKO stellt dafür entsprechende Informationen und Checklisten zur Verfügung.

  • Welche Inhalte sollte ein Beratungsprotokoll enthalten?
    • Ein übersichtliches Beratungsprotokoll kann beispielsweise folgende Punkte enthalten:

      • Name bzw. anonymisierte Kennzeichnung der Klient:in
      • Datum
      • Dauer
      • Nummerierung der Beratung
      • Thema und Anliegen
      • Zielsetzung
      • Verlauf der Beratung
      • angewandte psychosoziale Interventionsmethoden
      • Hypothesen bzw. fachliche Überlegungen
      • Wirkung und Veränderung
      • Ergebnisse
      • eigene Reflexion
      • nächste Schritte bzw. Aufgaben

  • Welche Kriterien muss ein Beratungsprotokoll für die LSB-Einreichung erfüllen?
    • Ein gutes Beratungsprotokoll sollte vollständig, übersichtlich und nachvollziehbar sein. Außerdem sollte klar erkennbar sein, dass die dokumentierte Tätigkeit dem psychosozialen Beratungsfeld zuzuordnen ist. Die einzelnen Bestandteile der fachlichen Tätigkeit müssen in den Bestätigungen und Gesamtaufstellungen jeweils mit der genauen Stundenanzahl ausgewiesen werden.
  • Wozu muss ich überhaupt Beratungsprotokolle führen?
    • Beratungsprotokolle haben zwei wichtige Funktionen: Sie dienen als Nachweis deiner fachlichen Tätigkeit und unterstützen gleichzeitig die Reflexion und Qualitätssicherung deiner Beratungsarbeit.

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