- 1.Mit Diplomzeugnis
- Abschlusszeugnis des LSB-Lehrgangs
- Nachweis der fachlichen Tätigkeit (z. B. Beratungsprotokolle, Bestätigungen über Praktika)
- Gültiger Lichtbildausweis
- Meldezettel
- Strafregisterbescheinigung
- 2.Individulle Einreichung
- Individueller Nachweis der Ausbildungsinhalte entsprechend der LSB Verordnung mittels
Teilnahmebestätigungen oder Zertifikaten - Nachweis der fachlichen Tätigkeit (z. B. Beratungsprotokolle, Bestätigungen über Praktika)
- Gültiger Lichtbildausweis
- Meldezettel
- Strafregisterbescheinigung
- Individueller Nachweis der Ausbildungsinhalte entsprechend der LSB Verordnung mittels
- Bei wem reiche ich ein? (WKO? Gewerbebehörde?)
- Die Einreichung erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde Ihres Wohnsitzes. In vielenFällen ist dies die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat. Die Wirtschaftskammer
Österreich (WKO) bietet Unterstützung und Beratung im Prozess an.
- Die Einreichung erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde Ihres Wohnsitzes. In vielenFällen ist dies die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat. Die Wirtschaftskammer
- Wer führt die Begutachtung durch?
- Die Gewerbebehörde prüft die eingereichten Unterlagen und entscheidet über die
Gewerbeberechtigung. Bei Unklarheiten kann sie Expert*innen, wie beispielsweise
Vertreter*innen der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung der WKO,
hinzuziehen.
- Die Gewerbebehörde prüft die eingereichten Unterlagen und entscheidet über die
- Wie lange kann ich nach der alten Verordnung einreichen?
- Personen, die ihre Ausbildung vor dem 21. September 2024 begonnen haben, können
weiterhin nach der alten Verordnung ihr Gewerbe anmelden. Ein spezifischer Endzeitpunkt für
die Einreichung ist gesetzlich nicht festgelegt.
- Personen, die ihre Ausbildung vor dem 21. September 2024 begonnen haben, können
- Gibt es eine Frist, bis zu der ich einreichen darf?
- Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für die Einreichung nach Abschluss der Ausbildung.
Es wird jedoch empfohlen, die Gewerbeanmeldung zeitnah nach Abschluss der Ausbildung
vorzunehmen.
- Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für die Einreichung nach Abschluss der Ausbildung.
- Darf ich gleich zur BH gehen, um einzureichen?
- Ja. Die Gewerbeeinreichung geschieht über die zuständige Gewerbebehörde. Du reichst deinen Antrag zur Erlangung der Gewerbeberechtigung bei der für dich (deinen Gewerbestandort) zuständigen Gewerbebehörde ein. Das ist entweder die entsprechende Bezirkshauptmannschaft oder in größeren Städten ist das das entsprechende Magistrat. Die Gewerbebehörde kann für die Begutachtung jemanden beauftragen. Das ist z.B. in NÖ die Fachgruppe für Personenberatung.
- Was muss in der Einreichungsmappe enthalten sein?
- Die Einreichungsmappe sollte alle relevanten Nachweise und Dokumente enthalten, die Ihre
Befähigung zur Ausübung des Gewerbes belegen, einschließlich der oben genannten
Unterlagen.
- Die Einreichungsmappe sollte alle relevanten Nachweise und Dokumente enthalten, die Ihre
- Wie sollen meine Einreichunterlagen gestaltet sein? Welche Ordnung/Struktur ist da sinnvoll?
- Eine klare und übersichtliche Gliederung ist empfehlenswert:
- Deckblatt mit Ihren Kontaktdaten
- Inhaltsverzeichnis
- Ausbildungsnachweise
- Nachweise der fachlichen Tätigkeit
- Übersicht vor jedem Unterpunkt der fachlichen Tätigkeiten (z.B.
Einzelsupervision/Gruppensupervision/…) - Weitere erforderliche Dokumente
- Eine klare und übersichtliche Gliederung ist empfehlenswert:
- Muss ich alle Unterlagen auf einmal einreichen?
- Ja unbedingt. Du bekommst mit einer unvollständigen Einreichung einen negativen Bescheid. Für jede nötige Nachreichung fallen dann eventuell auch zusätzliche Bearbeitungskosten an.
- Kann ich die Unterlagen digital einreichen oder braucht es dafür eine Mappe?
- Dies hängt von den Vorgaben der zuständigen Gewerbebehörde ab. Einige Behörden
akzeptieren digitale Einreichungen, andere bevorzugen physische Mappen. Es ist ratsam, sich
direkt bei der Behörde zu erkundigen.
- Dies hängt von den Vorgaben der zuständigen Gewerbebehörde ab. Einige Behörden
- Bekomme ich die Einreichungsmappe wieder zurück?
- In der Regel verbleiben die eingereichten Unterlagen bei der Behörde. Es empfiehlt sich
daher, Kopien der Originaldokumente einzureichen und die Originale für Ihre Unterlagen zu
behalten.
- In der Regel verbleiben die eingereichten Unterlagen bei der Behörde. Es empfiehlt sich
- Gibt es schon Beispiele für eine Einreichmappe? Wo finde ich die?
- Es gibt in unserem Netzwerk/Dropbox noch keine Mustermappe. Wir nehmen diese
Anregung aber auf und schauen, dass wir das zur Verfügung stellen können. Zudem können Sie bei der
Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung der WKO nach Vorlagen oder Beispielen fragen.
- Es gibt in unserem Netzwerk/Dropbox noch keine Mustermappe. Wir nehmen diese
- Gibt es Vorlagen für die Einreichung? (Listen etc.) Wo finde ich die?
- In der Dropbox sind die Vorlagen hinterlegt
- Die WKO bietet häufig Checklisten und Vorlagen an. Es ist sinnvoll, die Website der WKO zu
konsultieren oder direkt Kontakt aufzunehmen.