Nachweise über die fachliche Tätigkeit, beispielsweise Beratungsprotokolle oder Bestätigungen über Praktika
gültiger Lichtbildausweis
Meldebestätigung
weitere von der Gewerbebehörde verlangte persönliche bzw. gewerberechtliche Unterlagen
2. Individulle Einreichung
Bei einer individuellen Befähigung sind zusätzlich die individuell anerkannten Ausbildungs- und Qualifikationsnachweise vorzulegen. Dazu können beispielsweise Teilnahmebestätigungen, Zertifikate, Zeugnisse und Nachweise über einschlägige Berufserfahrung gehören. Da die konkrete Unterlagenliste vom individuellen Fall abhängen kann, empfiehlt es sich, vor der Einreichung mit der zuständigen Gewerbebehörde zu klären, welche Nachweise benötigt werden.
Wo reiche ich das LSB-Gewerbe ein – bei der WKO oder bei der Gewerbebehörde?
Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde am Gewerbestandort. Je nach Standort ist das beispielsweise die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat. Die Wirtschaftskammer (WKO) ist nicht die Gewerbebehörde. Sie bietet jedoch Beratung und Unterstützung rund um die Gewerbeanmeldung und die Zugangsvoraussetzungen an.
Wie lange kann ich nach der alten LSB-Verordnung einreichen?
Für Personen, die ihre Ausbildung nach der alten LSB-Verordnung begonnen haben, gelten Übergangsbestimmungen. Die aktuelle LSB-Verordnung sieht vor, dass Personen, die spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung mit einem nach den bisherigen Vorschriften eingerichteten Lehrgang begonnen haben, den Befähigungsnachweis weiterhin nach der alten Verordnung erbringen können. Für die Frage, bis wann die Gewerbeanmeldung selbst erfolgen muss, sollte die konkrete Übergangssituation individuell mit der zuständigen Gewerbebehörde bzw. WKO geklärt werden.
Kann ich direkt bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat einreichen?
Ja. Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der für den Gewerbestandort zuständigen Gewerbebehörde. Das ist je nach Standort beispielsweise die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat. Bei der Einreichung solltest du die erforderlichen persönlichen Unterlagen und insbesondere den Befähigungsnachweis für das reglementierte Gewerbe vorlegen. Die zuständige Behörde kann im Rahmen des Verfahrens weitere Unterlagen anfordern oder die erforderlichen Prüfungen veranlassen.
Was sollte meine Einreichungsmappe für das LSB-Gewerbe enthalten?
Die Einreichungsmappe sollte alle relevanten Nachweise und Dokumente enthalten, die Ihre
Befähigung zur Ausübung des Gewerbes belegen, einschließlich der oben genannten
Unterlagen.
Wie sollen meine Einreichunterlagen gestaltet sein? Welche Ordnung/Struktur ist da sinnvoll?
Deine Einreichungsunterlagen sollten vollständig, übersichtlich und nachvollziehbar zusammengestellt sein. Die konkrete Dokumentenliste sollte vor der Einreichung mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Eine sinnvolle Struktur ist beispielsweise:
Deckblatt mit Kontaktdaten
Inhaltsverzeichnis
Ausbildungs- und Qualifikationsnachweise
Nachweise der fachlichen Tätigkeit
Übersicht über die einzelnen Bereiche der fachlichen Tätigkeit
Beratungsprotokolle und weitere Tätigkeitsnachweise
Supervisionsnachweise
Praktikumsbestätigungen
weitere erforderliche persönliche und gewerberechtliche Dokumente
Muss ich alle Unterlagen vollständig einreichen?
Du solltest die Unterlagen möglichst vollständig und geordnet einreichen. Fehlende Unterlagen können zu Rückfragen oder zur Aufforderung führen, weitere Nachweise vorzulegen. Welche Folgen eine unvollständige Einreichung hat und ob zusätzliche Kosten entstehen, hängt vom konkreten Verwaltungsverfahren ab.
Deshalb empfiehlt es sich, vor der Einreichung anhand einer Checkliste zu prüfen, ob alle erforderlichen Nachweise vorhanden sind.
Kann ich die LSB-Gewerbeanmeldung digital einreichen?
Ob und in welcher Form die Gewerbeanmeldung online bzw. digital möglich ist, hängt vom konkreten Verfahren und der zuständigen Behörde ab.
Bekomme ich meine Einreichungsunterlagen wieder zurück?
Ob Originalunterlagen zurückgegeben werden, hängt vom jeweiligen Verfahren und der zuständigen Behörde ab. Wir empfehlen deshalb, keine wichtigen Originalunterlagen ohne vorherige Klärung abzugeben und für die eigenen Unterlagen vollständige Kopien bzw. digitale Kopien aufzubewahren. Wenn die Behörde bestimmte Originale benötigt, sollte vorab geklärt werden, ob und wann diese wieder ausgefolgt werden.
Wann kann ich individuell zum LSB-Gewerbe einreichen?
Eine individuelle Einreichung zum Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung ist möglich, wenn du alternative Qualifikationen und berufliche Erfahrungen vorweisen kannst, die den Anforderungen der LSB-Verordnung entsprechen. Dazu können beispielsweise ein humanwissenschaftliches Studium oder andere einschlägige Ausbildungen gehören. Entscheidend ist, ob die erforderlichen Ausbildungsinhalte und einschlägigen Berufserfahrungen nachgewiesen werden können.
Die vorhandenen Qualifikationen und Nachweise werden im Einzelfall geprüft.
Wie lange kann meine fachliche Tätigkeit bei einer individuellen LSB-Einreichung zurückliegen?
Für die fachliche Tätigkeit bei einer individuellen Einreichung gibt es nach den vorliegenden Informationen keine konkrete zeitliche Begrenzung. Wichtig ist jedoch, dass die nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten weiterhin aktuell und für die berufliche Tätigkeit relevant sind. Bei länger zurückliegenden Tätigkeiten kann daher eine kontinuierliche fachliche Weiterbildung besonders wichtig sein.
Wie lange kann meine fachliche Tätigkeit bei einer LSB-Einreichung mit Diplom zurückliegen?
Auch bei einer Einreichung mit Diplom gibt es nach den vorliegenden Informationen keine festgelegte zeitliche Begrenzung für die fachliche Tätigkeit.
Entscheidend ist, dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten weiterhin aktuell sind. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen können dazu beitragen, die fachliche Kompetenz auf dem aktuellen Stand zu halten.
Was zählt zur fachlichen Tätigkeit in der LSB-Ausbildung?
Zur fachlichen Tätigkeit zählen Tätigkeiten im Bereich der psychosozialen Beratung, die den Grundsätzen der Lebens- und Sozialberatung entsprechen. Welche Tätigkeiten im konkreten Fall anerkannt werden können, hängt von den jeweils geltenden Ausbildungs- und Übergangsbestimmungen ab. Zu den Tätigkeiten gehören insbesondere:
Beratungen im psychosozialen Bereich
Praktika im Rahmen der Ausbildung
Leitung oder fachliche Assistenz bei psychosozialen Seminaren
Vor- und Nachbereitung von Seminarleitung und fachlicher Assistenz
supervidierte Beratungseinheiten
Einzel- und Gruppensupervision
Peergruppen
Welche Tätigkeiten zählen nicht zur fachlichen Tätigkeit?
Nicht zur fachlichen Tätigkeit im Sinne der LSB-Ausbildung gehören insbesondere Tätigkeiten, die keinen entsprechenden Bezug zur psychosozialen Beratung haben.
Dazu zählen beispielsweise:
Einzelselbsterfahrung – diese ist separat nachzuweisen
Tätigkeiten mit rein medizinischem, therapeutischem oder diagnostischem Charakter
beispielsweise Psychotherapie oder medizinische Beratung
reine Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten
Beratungstätigkeiten ohne direkten Bezug zum psychosozialen Feld
Wie viele Stunden fachliche Tätigkeit brauche ich für die LSB?
Nach der alten LSB-Verordnung sind insgesamt 750 Stunden fachliche Tätigkeit nachzuweisen.
Diese können sich aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen zusammensetzen, beispielsweise aus:
protokollierten und supervidierten Beratungen
Einzel- und Gruppensupervision
Praktika
Peergruppen
Leitung oder fachlicher Assistenz bei psychosozialen Seminaren
Vor- und Nachbereitung dieser Tätigkeiten
Welche Tätigkeiten und Stunden im individuellen Fall tatsächlich anerkannt werden, sollte anhand der für den jeweiligen Ausbildungsweg geltenden Bestimmungen geprüft werden.
Was kann ich aus meiner bisherigen Selbstständigkeit als fachliche Tätigkeit nachweisen?
Wenn du bereits selbstständig im psychosozialen Bereich tätig bist, können entsprechende Tätigkeiten grundsätzlich als fachliche Tätigkeit relevant sein, sofern sie die dafür geltenden Anforderungen erfüllen. Für den Nachweis können beispielsweise folgende Unterlagen hilfreich sein:
Beratungsprotokolle
Honorarnoten
Teilnehmer:innenlisten
Tätigkeitsnachweise
Kunden- bzw. Auftraggeberbestätigungen
weitere schriftliche Nachweise über Art und Umfang der Tätigkeit
Ich arbeite bereits im psychosozialen Bereich. Wie kann ich meine Tätigkeit bestätigen lassen?
Wenn du bereits im psychosozialen Bereich arbeitest, kannst du dir deine bisherige Tätigkeit schriftlich bestätigen lassen. Eine solche Bestätigung kann beispielsweise durch deine:n Arbeitgeber:in, Supervisor:in oder eine entsprechend qualifizierte Kollegin bzw. einen entsprechend qualifizierten Kollegen erfolgen. Die Bestätigung sollte insbesondere enthalten:
Was ist eine Beratungseinheit und wie lange dauert sie?
Eine Beratungseinheit bezeichnet eine dokumentierte Einheit einer psychosozialen Beratung. Für die fachliche Tätigkeit im Rahmen der LSB-Ausbildung wird eine Beratungseinheit als eine anrechenbare Stunde gewertet. Die tatsächliche Dauer eines Beratungsgesprächs kann je nach Institution, Auftraggeber:in und Beratungssetting unterschiedlich festgelegt sein. Deshalb sollte im Beratungsprotokoll immer die tatsächliche Dauer der Beratung angegeben werden.
Was mache ich, wenn eine Beratung länger als eine Beratungseinheit dauert?
Dauert eine Beratung länger, sollte die tatsächliche Dauer nachvollziehbar dokumentiert werden. Für die Einreichung ist insbesondere wichtig, dass die Beratungseinheiten entsprechend den Vorgaben dokumentiert und in der Gesamtaufstellung der fachlichen Tätigkeit ausgewiesen werden. Die LSB-VO legt fest, dass eine Beratungseinheit als eine anrechenbare Stunde fachlicher Tätigkeit gilt.
Ich habe mit einem:einer Klient:in mehrere Themen besprochen. Ist das ein oder sind das mehrere Beratungsprozesse?
Werden innerhalb einer Beratungseinheit mehrere Themen angesprochen, handelt es sich grundsätzlich weiterhin um eine Beratungseinheit. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob über mehrere Termine hinweg unterschiedliche, jeweils abgeschlossene Beratungsprozesse dokumentiert werden. Für die LSB-Einreichung sind unter den mindestens 100 protokollierten Beratungseinheiten auch Prozessprotokolle über zwei abgeschlossene Beratungen vorgesehen. Entscheidend ist daher eine nachvollziehbare Dokumentation des jeweiligen Beratungsverlaufs und der Zielsetzung.
Muss ich für meine Beratungsprotokolle die Vorlage der WKO verwenden?
Die Vorlage der WKO ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Du kannst auch eine eigene Vorlage für deine Beratungsprotokolle verwenden.
Wichtig ist, dass die Protokolle die für die fachliche Tätigkeit erforderlichen Informationen nachvollziehbar dokumentieren. Die WKO stellt dafür entsprechende Informationen und Checklisten zur Verfügung.
Welche Inhalte sollte ein Beratungsprotokoll enthalten?
Ein übersichtliches Beratungsprotokoll kann beispielsweise folgende Punkte enthalten:
Name bzw. anonymisierte Kennzeichnung der Klient:in
Datum
Dauer
Nummerierung der Beratung
Thema und Anliegen
Zielsetzung
Verlauf der Beratung
angewandte psychosoziale Interventionsmethoden
Hypothesen bzw. fachliche Überlegungen
Wirkung und Veränderung
Ergebnisse
eigene Reflexion
nächste Schritte bzw. Aufgaben
Welche Kriterien muss ein Beratungsprotokoll für die LSB-Einreichung erfüllen?
Ein gutes Beratungsprotokoll sollte vollständig, übersichtlich und nachvollziehbar sein. Außerdem sollte klar erkennbar sein, dass die dokumentierte Tätigkeit dem psychosozialen Beratungsfeld zuzuordnen ist. Die einzelnen Bestandteile der fachlichen Tätigkeit müssen in den Bestätigungen und Gesamtaufstellungen jeweils mit der genauen Stundenanzahl ausgewiesen werden.
Wozu muss ich überhaupt Beratungsprotokolle führen?
Beratungsprotokolle haben zwei wichtige Funktionen: Sie dienen als Nachweis deiner fachlichen Tätigkeit und unterstützen gleichzeitig die Reflexion und Qualitätssicherung deiner Beratungsarbeit.
Eine Peergruppe ist eine Gruppe von mindestens drei Kolleg:innen aus dem psychosozialen Feld, die sich regelmäßig trifft, um gemeinsam zu lernen und die eigene berufliche Praxis zu reflektieren. Dabei können beispielsweise Beratungssituationen reflektiert, Lehrinhalte vertieft, Fachliteratur besprochen und praktische Übungen durchgeführt werden. Peergruppen sind damit ein wichtiger Bestandteil des selbstorganisierten Lernens und der praktischen Ausbildung.
Wie dokumentiere ich meine Peergruppen für die LSB-Ausbildung?
Erfassen Sie Datum, Dauer, Teilnehmende, Thema und Reflexion der Sitzung.
Für die Dokumentation einer Peergruppe sollten die wesentlichen Eckdaten nachvollziehbar festgehalten werden. Dazu gehören: Datum, Dauer, Teilnehmende, Thema/Inhalte, Reflexion/Ergebnisse der Sitzung. Die Dokumentation sollte so gestaltet sein, dass Umfang und Inhalt der Peergruppen nachvollziehbar sind.
Können Teambesprechungen als Peergruppe angerechnet werden?
Teambesprechungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Peergruppen relevant sein, wenn sie einen klaren Bezug zur Reflexion der psychosozialen Beratungstätigkeit haben und den Anforderungen an eine Peergruppe entsprechen. Entscheidend ist, dass nicht die Bezeichnung „Teambesprechung“ ausschlaggebend ist, sondern Inhalt und Ziel der gemeinsamen Arbeit. Die Peergruppe dient laut Verordnung insbesondere der Prozessreflexion, der Vertiefung von Lehrinhalten, der Diskussion von Literatur und praktischen Übungen. Eine reine organisatorische Besprechung ohne fachliche Reflexion sollte daher nicht als Peergruppe dokumentiert werden.
Wo kann ich mein Praktikum für die LSB-Ausbildung absolvieren?
Praktische Erfahrungen können in psychosozialen Einrichtungen, Beratungsstellen oder sozialen Organisationen gesammelt werden. Wichtig ist, dass die Tätigkeit inhaltlich einen Bezug zur psychosozialen Beratung und Betreuung hat und entsprechend dokumentiert werden kann. Mögliche Praxisfelder sind beispielsweise Familienberatung, Jugend- und Sozialeinrichtungen oder Einrichtungen der Suchtberatung. Die konkrete Anerkennung sollte im Zweifelsfall vor Beginn des Praktikums geklärt werden.
Kann ich als selbstständige:r Lebens- und Sozialberater:in Teile meiner eigenen Tätigkeit als fachliche Tätigkeit nachweisen?
Grundsätzlich können selbstständig ausgeübte Tätigkeiten berücksichtigt werden, sofern sie den Anforderungen an die fachliche Tätigkeit entsprechen und entsprechend nachvollziehbar dokumentiert und nachgewiesen werden können.
Was gilt als psychosoziales Seminar oder fachliche Assistenz?
Als psychosoziale Seminare können Veranstaltungen gelten, die sich mit Themen aus dem Bereich der psychosozialen Beratung beschäftigen, beispielsweise Kommunikation, Konfliktmanagement oder persönliche Entwicklung. Auch Workshops, Aus- und Fortbildungen sowie Schulungen können – sofern sie inhaltlich dem Feld der psychosozialen Beratung zuzuordnen sind – als entsprechende fachliche Tätigkeit relevant sein.
Wie viele Stunden brauche ich für Seminarleitung oder fachliche Assistenz?
Für Seminarleitung oder fachliche Assistenz gibt es keine eigene Mindestsumme innerhalb der fachlichen Tätigkeit. Die fachliche Tätigkeit muss insgesamt den in der Verordnung vorgesehenen Umfang von 750 Stunden erfüllen. Seminarleitung und fachliche Assistenz können dabei – sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen – Teil dieser fachlichen Tätigkeit sein.
Kann ich bereits durchgeführte Seminare selbst als fachliche Tätigkeit bestätigen?
Ja. Bereits durchgeführte Seminare können im Rahmen der eigenen selbstständigen Tätigkeit entsprechend dokumentiert und nachgewiesen werden.
Wichtig ist, dass detaillierte und nachvollziehbare Nachweise über die durchgeführten Seminare vorliegen.
Wie muss ein Nachweis für geleitete Seminare oder fachliche Assistenz aussehen?
Der Nachweis sollte nachvollziehbar dokumentieren: Name des Seminars, Datum, Dauer, Inhalt, deine Rolle. Bei einer fachlichen Assistenz sollte die Bestätigung durch die Seminar- bzw. Ausbildungsleitung erfolgen. Bei selbstständiger Tätigkeit können beispielsweise Honorarnoten, Teilnehmer:innenlisten, Ausschreibungen, Ablaufpläne oder Protokolle als ergänzende Nachweise dienen. Bei einer Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses kann die entsprechende Tätigkeit durch den:die Dienstgeber:in bestätigt werden, beispielsweise in Form einer Tätigkeitsbeschreibung.
Kann ich Seminare aus einem Angestelltenverhältnis für die fachliche Tätigkeit nutzen?
Ja. Auch geleitete oder assistierte Seminare im Rahmen einer Anstellung können für die fachliche Tätigkeit relevant sein, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Tätigkeit sollte durch den:die Arbeitgeber:in nachvollziehbar bestätigt werden. Empfehlenswert ist eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung mit Angaben zu Inhalt, Umfang, Zeitraum und deiner konkreten Rolle.
Wo kann ich Seminarassistenz absolvieren? Können auch Workshops angerechnet werden?
Seminarassistenz kann grundsätzlich bei Veranstaltungen im Feld der psychosozialen Beratung erfolgen. Dazu können beispielsweise gehören: Workshops, Seminare, Aus- und Fortbildung, Schulungen. Entscheidend ist, dass die jeweilige Veranstaltung inhaltlich dem relevanten Feld der psychosozialen Beratung zugeordnet werden kann und deine Rolle sowie der Umfang der Tätigkeit nachvollziehbar dokumentiert werden.
Wie lange darf Seminarleitung oder fachliche Assistenz zurückliegen? Die Tätigkeit sollte nicht länger als fünf Jahre vor Ausbildungsbeginn zurückliegen. Wenn du bereits früher Seminare geleitet oder bei Seminaren assistiert hast, empfiehlt es sich daher, frühzeitig zu prüfen, welche Tätigkeiten für deinen individuellen Ausbildungsweg berücksichtigt werden können.
Bei wem kann ich Supervision für die LSB-Ausbildung absolvieren?
Supervision im Rahmen der LSB-Ausbildung nach neuer Verordnung muss bei einer entsprechend ausbildungsberechtigten Person absolviert werden.
Für Lebens- und Sozialberater:innen gelten dafür grundsätzlich folgende Voraussetzungen: Sie benötigen eine Gewerbeberechtigung für Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung), müssen die Tätigkeit seit mindestens fünf Jahren tatsächlich ausüben und zusätzlich eine Supervisionsfortbildung im Umfang von mindestens 100 Zeitstunden nachweisen. Auch bestimmte andere Berufsgruppen können Supervision im Rahmen der Ausbildung leiten. Dazu gehören Gesundheitspsycholog:innen, Klinische Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen sowie Ärzt:innen mit entsprechender Berechtigung. Für diese gilt für LSB nach der neuen Verordnung eine zusätzliche Supervisionsfortbildung von mindestens 300 Zeitstunden sowie eine mindestens fünfjährige Berufsausübung.
Hinweis: Bei der Auswahl einer Supervisorin oder eines Supervisors solltest du darauf achten, dass die Person tatsächlich für die Supervision im Rahmen deines konkreten Ausbildungswegs ausbildungsberechtigt ist.
Wie werden meine Beratungen als supervidiert anerkannt?
Supervision besteht aus der fachlichen Reflexion deiner beruflichen Praxis gemeinsam mit einer ausbildungsberechtigten Supervisorin oder einem ausbildungsberechtigten Supervisor. Dabei werden konkrete Beratungssituationen, Fragen aus der Praxis, die eigene Rolle und mögliche Herausforderungen reflektiert. Die absolvierte Supervision wird entsprechend dokumentiert und von der Supervisorin bzw. dem Supervisor bestätigt. So wird nachvollziehbar, dass die erforderlichen Supervisionsstunden tatsächlich absolviert wurden.
Wozu dient Einzelsupervision in der Tätigkeit als Lebens- und Sozialberater:in?
Einzelsupervision dient der Qualitätssicherung, fachlichen Reflexion und persönlichen Weiterentwicklung in der Beratungstätigkeit.
Im Einzelsetting kannst du konkrete Fälle, berufliche Herausforderungen und deine eigene Rolle als Berater:in vertraulich und vertieft reflektieren. Dabei können auch persönliche Muster, Grenzen und professionelle Fragestellungen in den Blick kommen. Supervision unterstützt dich dabei, deine Beratungspraxis weiterzuentwickeln und auch in herausfordernden Situationen professionell und klar zu handeln.
Kann ich auch ohne Gewerbeschein als Lebens- und Sozialberater:in arbeiten?
Für die selbstständige gewerbliche Tätigkeit als Lebens- und Sozialberater:in ist eine entsprechende Gewerbeberechtigung erforderlich. Die Gewerbeordnung sieht für die Beratung und Betreuung im Tätigkeitsbereich der Lebens- und Sozialberatung eine Gewerbeberechtigung vor. Eine Tätigkeit im psychosozialen Bereich kann jedoch auch im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses möglich sein. Dabei kommt es auf die konkrete Tätigkeit, das Beschäftigungsverhältnis und den jeweiligen rechtlichen Rahmen an.
Macht es Sinn, das LSB Gewerbe einzureichen, auch wenn ich aktuell nicht vorhabe, selbständig zu arbeiten?
Das kann sinnvoll sein, wenn du dir die Möglichkeit offenhalten möchtest, künftig selbstständig im Bereich der Lebens- und Sozialberatung tätig zu sein.
Ob und wann die Gewerbeberechtigung beantragt werden sollte, hängt jedoch von deiner persönlichen Situation und insbesondere von den für dich geltenden Übergangs- und Zugangsvoraussetzungen ab. Die Voraussetzungen für den Antritt des Gewerbes sind gesetzlich geregelt. Wenn du bereits nach einer früheren Ausbildungsregelung qualifiziert bist, empfiehlt es sich, die für deinen Fall geltenden Fristen und Übergangsbestimmungen rechtzeitig zu prüfen.
Wann ist es unbedingt sinnvoll, den LSB Gewerbeschein zu lösen und auch aktiv zu haben?
Die Gewerbeberechtigung ist insbesondere dann relevant, wenn du selbstständig als Lebens- und Sozialberater:in tätig werden möchtest. Die gewerbliche Beratung und Betreuung im Tätigkeitsbereich der Lebens- und Sozialberatung darf nur mit entsprechender Bewilligung ausgeübt werden.
Auch wenn du eine Tätigkeit in der Ausbildung oder Supervision von Lebens- und Sozialberater:innen planst, solltest du frühzeitig klären, welche gewerberechtlichen Voraussetzungen für die konkrete Tätigkeit gelten. Wenn du aktuell noch nicht selbstständig arbeiten möchtest, kann es dennoch sinnvoll sein, dich frühzeitig über die Voraussetzungen und den passenden Zeitpunkt für die Gewerbeanmeldung zu informieren.
Gibt es Übergangsregelungen für die Einreichung nach der alten Verordnung?
Ja. Für Personen, die ihre Ausbildung nach der alten LSB-Verordnung bereits begonnen haben, gelten Übergangsregelungen. Die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung trat 2022 in Kraft; nach den Übergangsbestimmungen war ein Beginn der Ausbildung nach der alten Verordnung nur bis 21. September 2024 möglich. Wenn du deine Ausbildung nach der alten Verordnung absolviert hast, solltest du dich über die für deinen individuellen Fall geltenden Übergangsbestimmungen und Fristen informieren. Für eine verbindliche Auskunft empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der zuständigen WKO-Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung.
Wie kann ich mich informieren, ob meine Unterlagen vollständig sind?
Wenn du deine Unterlagen für die Einreichung der LSB-Gewerbeberechtigung vorbereitest, kannst du dich an die zuständige WKO-Fachgruppe wenden. Dort erhältst du Informationen zu den aktuell erforderlichen Nachweisen. Auch wir unterstützen dich gerne bei der Vorprüfung deiner Einreichungsunterlagen und können gemeinsam mit dir schauen, ob die vorhandenen Nachweise vollständig und nachvollziehbar dokumentiert sind. Für eine verbindliche Beurteilung der gewerberechtlichen Voraussetzungen ist jedoch die zuständige Behörde bzw. WKO-Stelle maßgeblich.
Kann ich fehlende Bestätigungen für die LSB-Einreichung nachreichen?
Wenn bei der Prüfung deiner Unterlagen Nachweise fehlen, kann die zuständige Stelle gegebenenfalls eine Nachreichung fehlender Unterlagen ermöglichen. Ob und innerhalb welcher Frist Unterlagen nachgereicht werden können, hängt vom jeweiligen Verfahren und der zuständigen Stelle ab.
Wir empfehlen deshalb, deine Ausbildungsnachweise, Bestätigungen und sonstigen Unterlagen frühzeitig vollständig zusammenzustellen und auf eine nachvollziehbare Dokumentation zu achten.
Wie kann ich mich optimal auf die Einreichung der LSB-Gewerbeberechtigung
Eine gute Vorbereitung beginnt damit, alle relevanten Nachweise frühzeitig zu sammeln und übersichtlich zu dokumentieren. Hilfreich ist ein persönlicher Zeitplan, in dem du unter anderem Ausbildungsnachweise, Bestätigungen über Selbsterfahrung und Supervision, Nachweise über fachliche Tätigkeit sowie weitere erforderliche Unterlagen zusammenträgst. Auch Checklisten und Vorlagen können dabei helfen, den Überblick zu behalten. Je früher du mit der Zusammenstellung beginnst, desto leichter lassen sich fehlende Nachweise rechtzeitig klären.
Was zählt als Selbsterfahrung bei der LSB-Ausbildung und wie lange darf sie zurückliegen?
Selbsterfahrung ermöglicht die persönliche Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen, Wahrnehmungen, Mustern und Fragestellungen und ist ein wichtiger Bestandteil der LSB-Ausbildung. Je nach geltender Ausbildungsregelung können unterschiedliche Formen psychosozialer Begleitung als Selbsterfahrung berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise Coaching, psychosoziale Beratung, Psychotherapie, Sexualberatung oder Suchtberatung gehören.
Welche Form der Selbsterfahrung anerkannt werden kann und welche zeitlichen Vorgaben gelten, hängt von der jeweils anzuwendenden Verordnung und dem individuellen Ausbildungsweg ab.
Wie viele Stunden Fortbildung muss ich als Lebens- und Sozialberater:in jährlich absolvieren?
Für die Berufsausübung als Lebens- und Sozialberater:in sind regelmäßige Fortbildungen vorgesehen. Die Standes- und Ausübungsregeln für Lebens- und Sozialberater:innen sehen derzeit eine Fortbildung im Ausmaß von mindestens 16 Stunden jährlich vor. Die Fortbildung dient dazu, die fachlichen und beruflichen Kompetenzen laufend weiterzuentwickeln und die Qualität der Beratung sicherzustellen.
Die LSB-Ausbildung (Lebens- und Sozialberatung) bereitet dich darauf vor, Menschen professionell in persönlichen, beruflichen und sozialen Veränderungsprozessen zu begleiten. Unsere berufsbegleitende Ausbildung entspricht der aktuellen österreichischen Ausbildungsverordnung (BGBl. II Nr. 116/2022) und verbindet fachliche Kompetenz mit persönlicher Entwicklung und einer systemisch-dialogischen Haltung.
Die LSB-Ausbildung umfasst sechs Semester und 180 ECTS gemäß der neuen Ausbildungsverordnung. Bereits absolvierte Aus- und Weiterbildungen können – je nach Voraussetzungen – angerechnet werden und den individuellen Lernweg verkürzen.
Ja. Unsere LSB-Ausbildung ist berufsbegleitend konzipiert und ermöglicht es, Ausbildung, Beruf und Privatleben miteinander zu verbinden. Die Seminare finden an ausgewählten Wochenenden in Wien oder Pressbaum statt.
Die Ausbildung richtet sich an Menschen, die andere professionell begleiten möchten. In einem persönlichen Einstiegsgespräch und einer individuellen Validierung klären wir gemeinsam deinen bisherigen Ausbildungsweg und mögliche Anrechnungen gemäß der aktuellen Verordnung.
Unsere LSB-Ausbildung findet – je nach Gruppengröße – im TRaum14 in Wien oder im Seminarhaus Klein Meran in Pressbaum (Niederösterreich, Nähe Wien) statt. Beide Lernorte schaffen einen inspirierenden Rahmen für gemeinsames Lernen und persönliche Entwicklung.
Unsere Ausbildung verbindet fachliche Kompetenz, persönliche Entwicklung und professionelle Haltung in einem systemisch-dialogischen LernRaum. Statt einer klassischen Modulstruktur lernst du in einer Lernspirale, in der Theorie, Praxis, Selbsterfahrung, Supervision und Reflexion kontinuierlich miteinander verbunden werden. Mehr zum besonderen Aufbau der LSB-Ausbildung findest du hier.
Ja. Bereits absolvierte Aus- und Weiterbildungen sowie vorhandene Kompetenzen können im Rahmen einer Validierung geprüft und – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben – auf deinen individuellen Lernweg angerechnet werden. Mehr zur Validierung findest du hier.
Der Einstieg beginnt mit einem unverbindlichen Informationsgespräch. Anschließend erfolgt ein kostenpflichtiges Einstiegsgespräch. In diesem Einstiegsgespräch lernen wir uns persönlich kennen. Gemeinsam sprechen wir über deine Motivation, deine Fragen sowie über Aufbau, Haltung und Struktur unserer Ausbildung. Gleichzeitig überlegen wir gemeinsam, wie dein individueller Lernweg aussehen kann. Mehr zum Einstieg in die LSB-Ausbildung findest du hier.
Semestereinstieg Ausbildung Lebens- und Sozialberatung offiziell gemäß der neuen Ausbildungsverordnung für Lebens- und Sozialberater:innen. Es gibt noch freie Plätze!