- 1. Mit Diplomzeugnis
- Typischerweise gehören dazu:
- Abschlusszeugnis bzw. Diplom des LSB-Lehrgangs
- Nachweise über die fachliche Tätigkeit, beispielsweise Beratungsprotokolle oder Bestätigungen über Praktika
- gültiger Lichtbildausweis
- Meldebestätigung
- weitere von der Gewerbebehörde verlangte persönliche bzw. gewerberechtliche Unterlagen
- Typischerweise gehören dazu:
- 2. Individulle Einreichung
- Bei einer individuellen Befähigung sind zusätzlich die individuell anerkannten Ausbildungs- und Qualifikationsnachweise vorzulegen. Dazu können beispielsweise Teilnahmebestätigungen, Zertifikate, Zeugnisse und Nachweise über einschlägige Berufserfahrung gehören. Da die konkrete Unterlagenliste vom individuellen Fall abhängen kann, empfiehlt es sich, vor der Einreichung mit der zuständigen Gewerbebehörde zu klären, welche Nachweise benötigt werden.
- Wo reiche ich das LSB-Gewerbe ein – bei der WKO oder bei der Gewerbebehörde?
- Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde am Gewerbestandort. Je nach Standort ist das beispielsweise die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat. Die Wirtschaftskammer (WKO) ist nicht die Gewerbebehörde. Sie bietet jedoch Beratung und Unterstützung rund um die Gewerbeanmeldung und die Zugangsvoraussetzungen an.
- Wie lange kann ich nach der alten LSB-Verordnung einreichen?
- Für Personen, die ihre Ausbildung nach der alten LSB-Verordnung begonnen haben, gelten Übergangsbestimmungen. Die aktuelle LSB-Verordnung sieht vor, dass Personen, die spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung mit einem nach den bisherigen Vorschriften eingerichteten Lehrgang begonnen haben, den Befähigungsnachweis weiterhin nach der alten Verordnung erbringen können. Für die Frage, bis wann die Gewerbeanmeldung selbst erfolgen muss, sollte die konkrete Übergangssituation individuell mit der zuständigen Gewerbebehörde bzw. WKO geklärt werden.
- Kann ich direkt bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat einreichen?
- Ja. Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der für den Gewerbestandort zuständigen Gewerbebehörde. Das ist je nach Standort beispielsweise die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat. Bei der Einreichung solltest du die erforderlichen persönlichen Unterlagen und insbesondere den Befähigungsnachweis für das reglementierte Gewerbe vorlegen. Die zuständige Behörde kann im Rahmen des Verfahrens weitere Unterlagen anfordern oder die erforderlichen Prüfungen veranlassen.
- Was sollte meine Einreichungsmappe für das LSB-Gewerbe enthalten?
- Die Einreichungsmappe sollte alle relevanten Nachweise und Dokumente enthalten, die Ihre
Befähigung zur Ausübung des Gewerbes belegen, einschließlich der oben genannten
Unterlagen.
- Die Einreichungsmappe sollte alle relevanten Nachweise und Dokumente enthalten, die Ihre
- Wie sollen meine Einreichunterlagen gestaltet sein? Welche Ordnung/Struktur ist da sinnvoll?
- Deine Einreichungsunterlagen sollten vollständig, übersichtlich und nachvollziehbar zusammengestellt sein. Die konkrete Dokumentenliste sollte vor der Einreichung mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Eine sinnvolle Struktur ist beispielsweise:
- Deckblatt mit Kontaktdaten
- Inhaltsverzeichnis
- Ausbildungs- und Qualifikationsnachweise
- Nachweise der fachlichen Tätigkeit
- Übersicht über die einzelnen Bereiche der fachlichen Tätigkeit
- Beratungsprotokolle und weitere Tätigkeitsnachweise
- Supervisionsnachweise
- Praktikumsbestätigungen
- weitere erforderliche persönliche und gewerberechtliche Dokumente
- Deine Einreichungsunterlagen sollten vollständig, übersichtlich und nachvollziehbar zusammengestellt sein. Die konkrete Dokumentenliste sollte vor der Einreichung mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Eine sinnvolle Struktur ist beispielsweise:
- Muss ich alle Unterlagen vollständig einreichen?
- Du solltest die Unterlagen möglichst vollständig und geordnet einreichen. Fehlende Unterlagen können zu Rückfragen oder zur Aufforderung führen, weitere Nachweise vorzulegen. Welche Folgen eine unvollständige Einreichung hat und ob zusätzliche Kosten entstehen, hängt vom konkreten Verwaltungsverfahren ab.
Deshalb empfiehlt es sich, vor der Einreichung anhand einer Checkliste zu prüfen, ob alle erforderlichen Nachweise vorhanden sind.
- Du solltest die Unterlagen möglichst vollständig und geordnet einreichen. Fehlende Unterlagen können zu Rückfragen oder zur Aufforderung führen, weitere Nachweise vorzulegen. Welche Folgen eine unvollständige Einreichung hat und ob zusätzliche Kosten entstehen, hängt vom konkreten Verwaltungsverfahren ab.
- Kann ich die LSB-Gewerbeanmeldung digital einreichen?
- Ob und in welcher Form die Gewerbeanmeldung online bzw. digital möglich ist, hängt vom konkreten Verfahren und der zuständigen Behörde ab.
- Bekomme ich meine Einreichungsunterlagen wieder zurück?
Ob Originalunterlagen zurückgegeben werden, hängt vom jeweiligen Verfahren und der zuständigen Behörde ab. Wir empfehlen deshalb, keine wichtigen Originalunterlagen ohne vorherige Klärung abzugeben und für die eigenen Unterlagen vollständige Kopien bzw. digitale Kopien aufzubewahren. Wenn die Behörde bestimmte Originale benötigt, sollte vorab geklärt werden, ob und wann diese wieder ausgefolgt werden.





