- Was gilt als psychosoziales Seminar oder fachliche Assistenz?
- Als psychosoziale Seminare können Veranstaltungen gelten, die sich mit Themen aus dem Bereich der psychosozialen Beratung beschäftigen, beispielsweise Kommunikation, Konfliktmanagement oder persönliche Entwicklung. Auch Workshops, Aus- und Fortbildungen sowie Schulungen können – sofern sie inhaltlich dem Feld der psychosozialen Beratung zuzuordnen sind – als entsprechende fachliche Tätigkeit relevant sein.
- Wie viele Stunden brauche ich für Seminarleitung oder fachliche Assistenz?
- Für Seminarleitung oder fachliche Assistenz gibt es keine eigene Mindestsumme innerhalb der fachlichen Tätigkeit. Die fachliche Tätigkeit muss insgesamt den in der Verordnung vorgesehenen Umfang von 750 Stunden erfüllen. Seminarleitung und fachliche Assistenz können dabei – sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen – Teil dieser fachlichen Tätigkeit sein.
- Kann ich bereits durchgeführte Seminare selbst als fachliche Tätigkeit bestätigen?
- Ja. Bereits durchgeführte Seminare können im Rahmen der eigenen selbstständigen Tätigkeit entsprechend dokumentiert und nachgewiesen werden.
Wichtig ist, dass detaillierte und nachvollziehbare Nachweise über die durchgeführten Seminare vorliegen.
- Ja. Bereits durchgeführte Seminare können im Rahmen der eigenen selbstständigen Tätigkeit entsprechend dokumentiert und nachgewiesen werden.
- Wie muss ein Nachweis für geleitete Seminare oder fachliche Assistenz aussehen?
Der Nachweis sollte nachvollziehbar dokumentieren: Name des Seminars, Datum, Dauer, Inhalt, deine Rolle. Bei einer fachlichen Assistenz sollte die Bestätigung durch die Seminar- bzw. Ausbildungsleitung erfolgen. Bei selbstständiger Tätigkeit können beispielsweise Honorarnoten, Teilnehmer:innenlisten, Ausschreibungen, Ablaufpläne oder Protokolle als ergänzende Nachweise dienen. Bei einer Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses kann die entsprechende Tätigkeit durch den:die Dienstgeber:in bestätigt werden, beispielsweise in Form einer Tätigkeitsbeschreibung.
- Kann ich Seminare aus einem Angestelltenverhältnis für die fachliche Tätigkeit nutzen?
- Ja. Auch geleitete oder assistierte Seminare im Rahmen einer Anstellung können für die fachliche Tätigkeit relevant sein, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Tätigkeit sollte durch den:die Arbeitgeber:in nachvollziehbar bestätigt werden. Empfehlenswert ist eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung mit Angaben zu Inhalt, Umfang, Zeitraum und deiner konkreten Rolle.
- Wo kann ich Seminarassistenz absolvieren? Können auch Workshops angerechnet werden?
Seminarassistenz kann grundsätzlich bei Veranstaltungen im Feld der psychosozialen Beratung erfolgen. Dazu können beispielsweise gehören: Workshops, Seminare, Aus- und Fortbildung, Schulungen. Entscheidend ist, dass die jeweilige Veranstaltung inhaltlich dem relevanten Feld der psychosozialen Beratung zugeordnet werden kann und deine Rolle sowie der Umfang der Tätigkeit nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Wie lange darf Seminarleitung oder fachliche Assistenz zurückliegen?
Die Tätigkeit sollte nicht länger als fünf Jahre vor Ausbildungsbeginn zurückliegen. Wenn du bereits früher Seminare geleitet oder bei Seminaren assistiert hast, empfiehlt es sich daher, frühzeitig zu prüfen, welche Tätigkeiten für deinen individuellen Ausbildungsweg berücksichtigt werden können.





