Weitere Fragen    

  • Gibt es Übergangsregelungen für die Einreichung nach der alten Verordnung?
    • Ja. Die alte Verordnung gilt für alle, die ihre Ausbildung vor dem 21. September 2024 begonnen haben. Diese Personen haben in der Regel mit einer zukünftigen Übergangsfrist zu rechnen, um ihre Unterlagen einzureichen.
  • Wie kann ich mich informieren, ob meine Unterlagen vollständig sind?
    • Kontaktiere die zuständige WKO-Fachgruppe oder den/die genannten in der Dialogakademie. Wir bieten eine Vorprüfung der Einreichungsunterlagen an.
  • Kann ich zusätzliche Bestätigungen nachreichen, falls etwas fehlt?
    • Ja. In der Regel wird Ihnen eine Frist gesetzt, um fehlende Unterlagen nachzureichen.
  • Wie kann ich mich optimal auf die Einreichung vorbereiten?
    • Erstellen Sie frühzeitig einen Zeitplan, sammeln Sie alle Ihre Nachweise strukturiert und nutzen Sie die Vorlagen und Checklisten.
  • Was zählt als Selbsterfahrung und wie lange darf es zurückliegen?
    • Als Selbsterfahrung  zählt jede Form der Begleitung aus dem Psychosozialen Feld, in dem die eigene Person einen Raum der Erkundung und Reflexion erlebt.
    • Dazu gehören u.a. Coaching, psychosoziale Begleitung, psychotherapeutische Begleitung, Sexualberatung, Suchtberatung usw.
  • Gibt es eine Liste über konkrete Termine, an denen wir die End-Liste vervollständigen und abzeichnen lassen können?
    • Wird immer wieder aktualisiert, Termine werden auf der Dialogakademie Homepage ausgeschrieben.
  • In welchem Ausmaß darf/muss die Vor- und Nachbereitungszeit sein? Wie soll das bestätigt werden?
    • Die Vor- und Nachbereitung für alle Felder der fachlichen Tätigkeit kann zur Gänze von dir selbst im Gesamtausmaß von 150h bestätigt werden
    • Eine Bestätigung durch einen Dienstgeber oder Auftraggeber ist ebenso möglich.

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