- Was gilt als eine Beratungseinheit? Wie lange ist eine Beratungseinheit?
- Eine Beratungseinheit umfasst in der Regel 50–60 Minuten.
- Was tun, wenn eine Beratung über zwei Einheiten geht?
- Protokollieren Sie die Beratung als zwei getrennte Einheiten und geben Sie die Dauer entsprechend an.
- Wenn ich einen Klienten, aber zwei Themen habe: Ist das 1 oder 2 Prozesse?
- Wenn das in einer Beratungseinheit geschieht ist es ein Prozess
- Wenn die Frage meint: was ist ein abgeschlossener Prozess über mehrere Termine dann kannst du zwei verschiedenen Themenfelder hintereinander auch als 2 abgeschlossenen Prozesse protokollieren.
- Ist für die Protokolle die Vorlage der WKO zu verwenden?
- Die Vorlage der WKO ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Sie können auch eigene Vorlagen nutzen, sofern diese alle relevanten Informationen enthalten.
- Was sind relevante Gliederungen für Beratungsprokolle
- Im Protokollheader:
- Name – anonymisiert
- Datum
- Dauer (1 oder mehr Einheiten)
- Nummerierung
- Thema
- Verlauf
- Psychosoziale Interventionsmethoden in der Übersicht (Coaching, Paarbegleitung etc. und im Detail zirkuläre Fragen, Focusingmethoden, Aufstellungsformate etc.
- Hypothese
- Wirkung und Veränderung
- Ergebnisse
- Reflexion
- Nächste Schritte
- Aufgaben
- Signatur von Berater*in und Klient*in (optional).
- Im Protokollheader:
- Welche Protokollvorlagen gibt es noch?
- In der Dropbox mit eigenem Link unter Grundlagen LSB, auch mit den Links zum Modul Einführung und Grundlagen am Semesterbeginn.
- Auf der Homepage der WKO
- Kann ich eine eigene Protokollvorlage erstellen?
- Ja, sofern die Vorlage alle relevanten Inhalte enthält, wie z. B. Datum, Dauer, Thema der Beratung, Zielsetzung und Reflexion.
- Was soll ein Protokoll mindestens enthalten?
- Datum und Uhrzeit der Beratung.
- Dauer der Einheit.
- Thema und Ziel der Beratung.
- Reflexion über den Beratungsverlauf.
- Signatur von Berater*in und Klient*in (optional).
- Was sind die Kriterien für ein Protokoll zur Einreichung?
- Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit.
- Bezug zum psychosozialen Beratungsfeld.
- Muss die Länge der Beratungseinheit am Protokoll angegeben sein?
- Ja, die Dauer der Einheit sollte dokumentiert sein. Hier gibt es aber unterschiedliche Zugänge da es in Institutionen/Einrichtungen/Auftraggeber*innen auch unterschiedliche Vorgaben für Beratungseinheiten gibt
- In den Checklisten der Fachgruppe gewerbliche Dienstleister gibt es dazu keine Hinweise.
- Wozu überhaupt Protokolle schreiben?
- Sie dienen als Nachweis Ihrer fachlichen Tätigkeit und als Reflexionsinstrument für die Qualitätssicherung.
- Müssen Beratungen supervidiert sein?
- Ein Teil der Beratungen sollten supervidiert sein, um die Qualität der Arbeit zu gewährleisten.
- In Summe ist es sinnvoll, dass die Beratungsprotokolle als gesamtes als supervidiert gegengezeichnet sind. Entweder in Form einer separaten Liste oder direkt auf den Protollen (aufwendiger für die Supervisor*innen und Gutachter*innen.
- Muss ich für jede Beratung eine Supervision machen?
- Nein, aber regelmäßige Supervisionen sind erforderlich.
- Wie kann ich nachweisen, dass die Beratungen supervidiert sind?
- Durch schriftliche Bestätigungen entweder auf einer Liste oder einem Schreiben der Supervisor*in oder durch entsprechende Vermerke auf den Beratungsprotokollen.
- Wie wird die Supervision von Beratungen nachgewiesen?
- Mithilfe von Bestätigungen oder Bescheinigungen der Supervisor*innen.
- Muss man alle Beratungsprotokolle vom Supervisor*in unterschreiben lassen?
- Nein, dies ist nur eine Form des Nachweisens, dass die Begleitungen supervidiert sind.
- Es gibt die Möglichkeit einer von Supervisor*innen unterschriebenen Protokollübersicht.
- Auch gültig ist, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Begleitungsterminen und Supervision besteht.
- Begleitungen, die nach dem letzten Supervisionstermin durchgeführt wurden, gelten dann als nicht supervidiert und werden abgelehnt