Beratungsprotokolle: Welche Struktur? Wozu? Wie lange?    

  • Was gilt als eine Beratungseinheit? Wie lange ist eine Beratungseinheit?
    • Eine Beratungseinheit umfasst in der Regel 50–60 Minuten.
  • Was tun, wenn eine Beratung über zwei Einheiten geht?
    • Protokollieren Sie die Beratung als zwei getrennte Einheiten und geben Sie die Dauer entsprechend an.
  • Wenn ich einen Klienten, aber zwei Themen habe: Ist das 1 oder 2 Prozesse?
    • Wenn das in einer Beratungseinheit geschieht ist es ein Prozess
    • Wenn die Frage meint: was ist ein abgeschlossener Prozess über mehrere Termine dann kannst du zwei verschiedenen Themenfelder hintereinander auch als 2 abgeschlossenen Prozesse protokollieren.
  • Ist für die Protokolle die Vorlage der WKO zu verwenden?
    • Die Vorlage der WKO ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Sie können auch eigene Vorlagen nutzen, sofern diese alle relevanten Informationen enthalten.
  • Was sind relevante Gliederungen für Beratungsprokolle
    • Im Protokollheader:
      • Name – anonymisiert
      • Datum
      • Dauer (1 oder mehr Einheiten)
      • Nummerierung
    • Thema
    • Verlauf
    • Psychosoziale Interventionsmethoden in der Übersicht (Coaching, Paarbegleitung etc. und im Detail zirkuläre Fragen, Focusingmethoden, Aufstellungsformate etc.
    • Hypothese
    • Wirkung und Veränderung
    • Ergebnisse
    • Reflexion
    • Nächste Schritte
    • Aufgaben
    • Signatur von Berater*in und Klient*in (optional).
  • Welche Protokollvorlagen gibt es noch?
    • In der Dropbox mit eigenem Link unter Grundlagen LSB, auch mit den Links zum Modul Einführung und Grundlagen am Semesterbeginn.
    • Auf der Homepage der WKO
  • Kann ich eine eigene Protokollvorlage erstellen?
    • Ja, sofern die Vorlage alle relevanten Inhalte enthält, wie z. B. Datum, Dauer, Thema der Beratung, Zielsetzung und Reflexion.
  • Was soll ein Protokoll mindestens enthalten?
    • Datum und Uhrzeit der Beratung.
    • Dauer der Einheit.
    • Thema und Ziel der Beratung.
    • Reflexion über den Beratungsverlauf.
    • Signatur von Berater*in und Klient*in (optional).
  • Was sind die Kriterien für ein Protokoll zur Einreichung?
    • Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit.
    • Bezug zum psychosozialen Beratungsfeld.
  • Muss die Länge der Beratungseinheit am Protokoll angegeben sein?
    • Ja, die Dauer der Einheit sollte dokumentiert sein. Hier gibt es aber unterschiedliche Zugänge da es in Institutionen/Einrichtungen/Auftraggeber*innen auch unterschiedliche Vorgaben für Beratungseinheiten gibt
    • In den Checklisten der Fachgruppe gewerbliche Dienstleister gibt es dazu keine Hinweise.
  • Wozu überhaupt Protokolle schreiben?
    • Sie dienen als Nachweis Ihrer fachlichen Tätigkeit und als Reflexionsinstrument für die Qualitätssicherung.
  • Müssen Beratungen supervidiert sein?
    • Ein Teil der Beratungen sollten supervidiert sein, um die Qualität der Arbeit zu gewährleisten.
    • In Summe ist es sinnvoll, dass die Beratungsprotokolle als gesamtes als supervidiert gegengezeichnet sind. Entweder in Form einer separaten Liste oder direkt auf den Protollen (aufwendiger für die Supervisor*innen und Gutachter*innen.
  • Muss ich für jede Beratung eine Supervision machen?
    • Nein, aber regelmäßige Supervisionen sind erforderlich.
  • Wie kann ich nachweisen, dass die Beratungen supervidiert sind?
    • Durch schriftliche Bestätigungen entweder auf einer Liste oder einem Schreiben der Supervisor*in oder durch entsprechende Vermerke auf den Beratungsprotokollen.
  • Wie wird die Supervision von Beratungen nachgewiesen?
    • Mithilfe von Bestätigungen oder Bescheinigungen der Supervisor*innen.
  • Muss man alle Beratungsprotokolle vom Supervisor*in unterschreiben lassen? 
    • Nein, dies ist nur eine Form des Nachweisens, dass die Begleitungen supervidiert sind.
    • Es gibt die Möglichkeit einer von Supervisor*innen unterschriebenen Protokollübersicht.
    • Auch gültig ist, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Begleitungsterminen und Supervision besteht.
    • Begleitungen, die nach dem letzten Supervisionstermin durchgeführt wurden, gelten dann als nicht supervidiert und werden abgelehnt

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