Unterscheidung: Individuelle Einreichung zum Gewerbe & Einreichung der fachlichen Tätigkeit mit Diplom    

  • Wann kann ich individuell zum LSB-Gewerbe einreichen?

    • Eine individuelle Einreichung ist möglich, wenn Sie alternative Qualifikationen (Abschluss eines humanwissenschaftlichen Studiums oder ähnlicher Ausbildungen, die vorgegebene Ausbildungsinhalte und einschlägige Berufserfahrung nachweisen können, die den Anforderungen der LSB-Verordnung entsprechen. Dies wird im Einzelfall geprüft.
  • Wie lange kann meine fachliche Tätigkeit bei der individuellen Einreichung zurückreichen?
    • Es gibt keine spezifische zeitliche Begrenzung, jedoch sollte die fachliche Tätigkeit aktuell und relevant sein. Ältere Tätigkeiten sollten durch kontinuierliche Weiterbildung ergänzt werden.
  • Wie lange kann meine fachliche Tätigkeit bei einer Einreichung mit einem Diplom zurückliegen?
    • Auch hier gibt es keine festgelegte Frist. Es ist jedoch wichtig, dass Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem aktuellen Stand sind. Regelmäßige Fortbildungen können dies sicherstellen.

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