- Kann ich auch ohne Gewerbeschein als LSB arbeiten?
- Ohne den Gewerbeschein dürfen Sie keine gewerbliche Tätigkeit als Lebens- und Sozialberater*in ausüben. Sie können jedoch unter einer Anstellung im psychosozialen Bereich arbeiten, sofern der*die Arbeitgeber*in den rechtlichen Rahmen erfüllt.
- Macht es Sinn, das LSB Gewerbe einzureichen, auch wenn ich aktuell nicht vorhabe, selbständig zu arbeiten?
- Ja, das Einreichen des Gewerbescheins sichert Ihnen das Recht, in Zukunft selbständig als Lebens- und Sozialberater*in zu arbeiten, ohne dass die Voraussetzungen erneut geprüft werden müssen. Insbesondere für Absolvent*innen der alten Verordnung ist dies sinnvoll, da in Zukunft die Einreichfrist auch auslaufen kann.
- Wann ist es unbedingt sinnvoll, den LSB Gewerbeschein zu lösen und auch aktiv zu haben?
- Wenn du eine selbständige Tätigkeit planst, sei es sofort oder in absehbarer Zukunft. Auch wenn du freiberuflich tätig sein möchtest, ist der Gewerbeschein Voraussetzung.
- Wenn du vorhast in den Ausbildungsbereich für LSB zu gehen oder du vorhast LSB Lernende zu supervidieren