- Was gilt als psychosoziale Seminare oder fachliche Assistenz?
- Seminare, die Themen wie Kommunikation, Konfliktmanagement oder persönliche Entwicklung behandeln.
- Wieviele Stunden brauche ich für Seminarleitung oder fachliche Assistenz?
- Hier gibt es keine Mindestsumme im Rahmen der fachlichen Tätigkeit. Die fachliche Tätigkeit muß entsprechend der VO 750 h umfassen.
- Kann ich bereits durchgeführte Seminare in meiner Selbständigkeit mir selbst bestätigen?
- Ja, mit detaillierten Nachweisen.
- Wie muss ein Nachweis/eine Bestätigung für geleistete Seminare oder Assistenz aussehen?
- Name des Seminars, Datum, Dauer, Inhalt und Ihre Rolle.
- Bei Assistenz durch die Bestätigung der LeiterIn
- Bei Selbständiger Tätigkeit durch Honorarnoten, TN Listen und Ankündigung und oder Ablaufpläne/protokolle
- Oder durch Dienstgeber*in in Form einer Tätigkeitsbeschreibung
- Kann ich geleitete oder assistierte Seminare im Rahmen einer Anstellung für die fachliche Tätigkeit nutzen?
- Ja, mit entsprechender Bestätigung Ihrer*s Arbeitgeberin*s.
- Gibt es Vorlagen für Bestätigungen? Wo finde ich die?
- Sind in der Dropbox hinterlegt.
- Wo kann ich Seminarassistenz machen? Können das auch Workshops sein?
- Bei jedem Seminar im Feld der psychosozialen Beratung.
- Das können Workshops, Seminare, Aus- und Fortbildungen, Schulungen etc. sein