Leitung oder fachliche Assistenz bei Seminaren    

  • Was gilt als psychosoziale Seminare oder fachliche Assistenz?
    • Seminare, die Themen wie Kommunikation, Konfliktmanagement oder persönliche Entwicklung behandeln.
  • Wieviele Stunden brauche ich für Seminarleitung oder fachliche Assistenz?
    • Hier gibt es keine Mindestsumme im Rahmen der fachlichen Tätigkeit. Die fachliche Tätigkeit muß entsprechend der VO 750 h umfassen.
  • Kann ich bereits durchgeführte Seminare in meiner Selbständigkeit mir selbst bestätigen?
    • Ja, mit detaillierten Nachweisen.
  • Wie muss ein Nachweis/eine Bestätigung für geleistete Seminare oder Assistenz aussehen?
    • Name des Seminars, Datum, Dauer, Inhalt und Ihre Rolle.
    • Bei Assistenz durch die Bestätigung der LeiterIn
    • Bei Selbständiger Tätigkeit durch Honorarnoten, TN Listen und Ankündigung und oder Ablaufpläne/protokolle
    • Oder durch Dienstgeber*in in Form einer Tätigkeitsbeschreibung
  • Kann ich geleitete oder assistierte Seminare im Rahmen einer Anstellung für die fachliche Tätigkeit nutzen?
    • Ja, mit entsprechender Bestätigung Ihrer*s Arbeitgeberin*s.
  • Gibt es Vorlagen für Bestätigungen? Wo finde ich die?
    • Sind in der Dropbox hinterlegt.
  • Wo kann ich Seminarassistenz machen? Können das auch Workshops sein?
    • Bei jedem Seminar im Feld der psychosozialen Beratung.
    • Das können Workshops, Seminare, Aus- und Fortbildungen, Schulungen etc. sein

Aktuelles