Supervision: Bei wem? Wozu? Wann? Wie viel?    

  • Bei wem kann ich Supervisionen (Einzel- oder Gruppensupervision) absolvieren?
    • zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung berechtigt ist und
      • eine Zusatzqualifikation von mindestens 100 Stunden in Supervisionsfortbildung nachweisen kann oder als Gesundheitspsycholog*in, klinische*r Psycholog*in oder Psychotherapeut*in oder Arzt oder Ärztin, die*der über ein „ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin“ verfügt, berechtigt ist und
        • seit mindestens fünf Jahren diesen Beruf ausübt und
        • regelmäßig an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens
          16 Stunden im Jahr teilnimmt.
  • Wie gelten Beratungen als supervidiert?
    • Durch die Reflexion und Bestätigung durch eine*n Supervisor*in.
  • Welchen Sinn hat die Einzelsupervision für meine selbständige Tätigkeit als LSB?
    • Sie dient der Qualitätssicherung und persönlichen Weiterentwicklung.

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