- Bei wem kann ich Supervisionen (Einzel- oder Gruppensupervision) absolvieren?
- zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung berechtigt ist und
- eine Zusatzqualifikation von mindestens 100 Stunden in Supervisionsfortbildung nachweisen kann oder als Gesundheitspsycholog*in, klinische*r Psycholog*in oder Psychotherapeut*in oder Arzt oder Ärztin, die*der über ein „ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin“ verfügt, berechtigt ist und
- seit mindestens fünf Jahren diesen Beruf ausübt und
- regelmäßig an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens
16 Stunden im Jahr teilnimmt.
- eine Zusatzqualifikation von mindestens 100 Stunden in Supervisionsfortbildung nachweisen kann oder als Gesundheitspsycholog*in, klinische*r Psycholog*in oder Psychotherapeut*in oder Arzt oder Ärztin, die*der über ein „ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin“ verfügt, berechtigt ist und
- zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung berechtigt ist und
- Wie gelten Beratungen als supervidiert?
- Durch die Reflexion und Bestätigung durch eine*n Supervisor*in.
- Welchen Sinn hat die Einzelsupervision für meine selbständige Tätigkeit als LSB?
- Sie dient der Qualitätssicherung und persönlichen Weiterentwicklung.